Friedhof

Der Friedhof

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Frühe Friedhöfe lagen um ein Gotteshaus herum, deswegen auch der Begriff des Kirchhofes - auf dem Hof der Kirche - für Begräbnisstätten. Dies war auch der Ort an dem Troher Bürger in alter Zeit bestattet wurden – um ihre Kirche herum. Diese lag und liegt in Alten-Buseck. Am 1. Juni 1794 trat das Allgemeine Landrecht für die preußischen Staaten (ALR) in Kraft. Dieses Gesetzeswerk war unter Friedrich dem Großen erstellt worden, doch erst unter seinem Nachfolger  Friedrich Wilhelm II. wurde es rechtskräftig. Im ALR finden sich unter anderem Vorschriften für Friedhöfe und Bestattungen. Der § 184 bestimmt "In den Kirchen, und in bewohnten Gegenden der Städte, sollen keine Leichen beerdigt werden" . Bereits 1786 hatte der hessische Landgraf Ludwig IX. eine Fürstliche Verordnung wegen Begräbnißen erlassen.

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Einweihung der Gedenkstätte für die Gefallenen und Vermissten von Trohe

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Am 25. Juni 1961 wurde auf dem Troher Friedhof die Gedenkstätte für die Gefallenen und Vermissten des 2. Weltkriegs eingeweiht.

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