Koppelhut - Der Streit um das Weiderecht

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Durch die geringe Größe der Gemarkung Trohe hatten die Bauern ein beständiges Problem: wie ernähre ich meinen Viehbestand. Nun war das Dorf nicht reich, übermäßig viel an Großvieh war nicht vorhanden. Das Problem der fehlenden Weidefläche blieb. So musste man schon früh mit Verträgen sicherstellen, dass das Vieh der Troher Bevölkerung auf Weiden ausserhalb der Troher Gemarkung seine Nahrung finden durfte. Trotz Verträgen kam es aber öfters zu Problemen mit der Koppelhut. Diese Streitigkeiten und Lösungsvorschläge sind zum Teil erhalten.

Ein Vertrag von 1566 beruft sich bereits auf „nach altem Brauch und Herkommen“. Die Vertreter der Ortschaften Rödgen und Trohe haben entschieden, dass beide Dörfer das Recht haben sollen, von Maria Geburt an ihr Pferde in die Au zu treiben (früher nicht, bei Strafe von 2 fl), Kühe und anderes Vieh nach altem Brauch und Herkommen. Für diesen Vertrag gab es auch einen besonderen Anlass. Zuvor waren Streitigkeiten eskaliert, die der Rödgener Gemeindeschäfer verursacht hatte. Er hatte die Tiere ohne Wissen der Gemeinde Rödgen ins Stoppelfeld getrieben. Dies wurde zwar von der Gemeinde Rödgen abgestraft, doch die Troher nahmen es zum Anlass ihr Vieh nun ebenfalls in das Stoppelfeld zu treiben. Wohl vor der ihnen zustehenden Zeit, denn die Rödgener beschlagnahmten nun das Troher Vieh – worauf etliche Rödgener Einwohner nach Gießen ins Gefängnis kamen. Die Geschichte war deutlich eskaliert und benötigte einer Schlichtung, die vom Landgrafen angeordnet worden war. Richter aus Marburg kamen, um die strittige Angelegenheit in Augenschein zu nehmen. Das Recht der Hut von Schweinen, Pferden, Kühen und Schafen wurde beiden Gemeinden zugesprochen.
Die Rödgener durften ihr Vieh zuerst weiden lassen. Wie schon früher vereinbart müssen die Troher dafür 4 Turnose Pfingstgeld zahlen. Das Gebiet in dem geweidet werden durfte wurde im Vertrag genau beschrieben.

von der Trowe Agohlen / und dem Wasser an / den Anroder Weg hinauf / biß auf den Weg so von Großen Buseck nach dem Rödtgeß gehet / und denselben Weg hinaus biß auf den Weg hinaus bis auf die Kreutzheck / von dannen den Graben immer hinab / biß gegen den Mollenreyn / und dann den Muhlreyn hinaus über den Weg so von Rödtgeß auf Trowe laufft / biß an die Morckels Wiese / so Johann von Schwal[ba]ch zustehet / und an derselben Wiesen den Weg hinaus biß an Bachhenß Trisch / und zwischen Bachhenß Trisch und Acker hinab biß auf den gemeien Weg / so von Trohe nachher den Wiesen gehet dann denselben Weg hinaus biß auf den Graben / und den Graben an Bachhens Trisch hinauf / bis wieder den Weg / so jetzo mit etlichen Strauchen bewachsen / und unter der Morckel her streichet / und denselben bewachsenen Weg hinaus / biß wieder die Heck am Gießner Wald / der Stelzer Morgen genant

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Die oben abgebildete stereoskopische Ansicht der Felder und Gebäude von 1693 wurde einer weiteren Akte zum Thema beigegeben, um zu klären wo sich die gemeinsame Weidefläche befindet. Immer wieder kam es wohl zu Problemen wo die angegebenen Grenzen nun verlaufen. Während der Stelzenmorgen noch heute im Flurnamen fortbesteht, gab es an anderen Stellen wohl im Laufe der Zeit Unklarheiten. So scheinen auch pfiffige Troher den Mühlrain eigen interpretiert und zur Großmühle (im Bild A) verlegt zu haben. Die Rödgener Einwohner sahen darin eher den Mühlrain der Troher Mühle (im Bild C). Auf Grund fehlender Grundbücher wurden ältere Verkaufsurkunden von Acker und Wiesenflächen der Gebiete herangezogen, um die aktuellen Besitzer und damit den Verlauf der Grenzen zu klären. Der Streit zog sich noch bis 1697 hin und auch darüber hinaus verlief die gemeinschaftliche Nutzung der Weidegerechtigkeit sicherlich nicht reibungslos.

Der komplette Artikel mit Quellenangaben im PDF-Format:
icon Koppelhut - Der Streit um das Weiderecht (889.05 kB)

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Das neue Wappen von Trohe

Video zum Jubiläum

Video zum Jubiläum von Jürgen Marschinke