1992: Brandstiftung am Blockhaus

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In der Nacht vom Samstag dem 11.04.1992 auf Sonntag den 12.04.1992 wurde das Vereinsheim (Blockhaus) Opfer einer Brandstiftung und brannte nieder.

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Die Mitglieder zeigten sich geschockt, jedoch keinen falls gelähmt. So wurde sofort die nächste Vorstandssitzung am 13.04.1992 in der Kellerbar von Albert Panzer abgehalten. Der Rechner Fritz Kwiatkowski gab bekannt, dass er den Brand der Gemeinde und der Hessischen Brandversicherungskammer in Darmstadt ordnungsgemäß gemeldet habe. Sofort begann der Vorstand  mit der Planung eines neuen Gebäudes. Die Gemeinde wurde angeschrieben zur Genehmigung des Abrisses und Wiederaufbaus. Diese lies durch Herrn Bürgermeister Kühn erkennen, dass die Gemeinde einem Wiederaufbau des vereinseignen Blockhauses positiv gegenüber stehe, jedoch mit einer finanziellen Hilfe seitens der Gemeinde nicht zu rechnen sei. In der Vorstandssitzung am 27.04.1992 wurden die ersten Regularien zur Schadensregulierung getroffen.

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So waren die ersten Grundlagen zur Handlungsfähigkeit des Vereines geschaffen, und die Aufräumungsarbeiten konnten Beginnen.

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Auf dem Bild zu sehen von links, Hilmar Panzer, Gerhard Baumgärtel, Friedel Frey und Albert Panzer.

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Hier zu sehen bei Aufräumungsarbeiten von links Friedel Frey und Gerhard Baumgärtel am 12.08.1992.

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Von links, Fritz Kwiatkowski Kar-Heinz Scheer Albert Panzer 20.03.1993

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Von links, Fritz Kwiatkowski Kar-Heinz Scheer Albert Panzer 20.03.1993

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Von links, Fritz Kwiatkowski Kar-Heinz Scheer Albert Panzer 20.03.1993

In der Vorstandssitzung am 18.05.1992 wurde ein erster Vorentwurf für das neue Gebäude diskutiert.  Dieser stammte von Manfred Grimm, der sich bereit erklärt hatte, als Architekt zu Verfügung zu stehen. Der Vorschlag wurde mit einer Gegenstimme und einer Enthaltung angenommen.
Am 12.08.1992 wurde der Eingang des Bauantrages vom Bauamt in Giessen bestätigt. Bei der Vorprüfung hatte sich ergeben, dass noch einige Unterlagen fehlten und nachgereicht werden mussten. Am 25.11.1992 konnte dann aber der Eingang der Baugenehmigung vermeldet werden. Sofort wurde eine außerordentliche Generalversammlung für den 16.12.1992 einberufen. Als absolut Unverständlich wurde vom Vorstand bei dieser Sitzung zur Kenntnis genommen, dass außer dem Vorstand nur 3 Mitglieder des DVV an der für den Verein doch so wichtigen Versammlung teilnahmen.

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