1971 Das neue Brandschutzhilfeleistungsgesetz

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Am 01.01.1971 trat das neue Brandschutzhilfeleistungsgesetz in Kraft, welches eine Trennung zwischen Feuerwehr als Verein und der Feuerwehr als öffentliche Einrichtung festlegte. Im gleichen Jahr schlossen sich die Gemeinden Großen – Buseck, Oppenrod und Trohe zusammen. Durch diesen Zusammenschluss musste eine Ortssatzung verabschiedet werden.
Nach dieser war von allen Ortsteilfeuerwehren ein Ortsbrandmeister von den Einsatzabteilungen zu wählen. Man wählte Heinrich Kimmel zum Ortsbrandmeister und  Heinrich Stein zum  Stellvertreter, beide aus Gr.- Buseck. Die Selbstständigkeit der einzelnen Vereine wurde nicht beeinträchtigt.

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